Immobilienregelung nach Trennung – Optionen im Überblick

 



Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

 

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht unbedingt sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

 

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

 

Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine andere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

 

Versteigerung der Immobilie



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Daher ist eine bekomme mehr Informationen einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

 

Vermietung als Option



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.

 

Verkauf der Immobilie



Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach einem Jahr Trennung kann jeder Partner den Verkauf des Hauses verlangen. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

Immobilienregelung nach Trennung – Verfügbare Möglichkeiten

 



Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

 

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nicht zwingend. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!

 

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.

 

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.

 

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Auch ein Partner kann seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, mit der Zustimmung des anderen.

 

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen Partner. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Teilungsversteigerung



Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

 

Das Haus vermieten



Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Das Haus verkaufen



Die meisten Paare wählen bei einer Scheidung den Verkauf der Immobilie. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein professioneller Makler kümmert sich um die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne bekomme mehr Informationen zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

Krise im Wohnungsbau: Schnell kaufen, bevor die Preise anziehen?

 



Neubauten durchlebt eine Krise und wird weiterhin den Druck auf dem Mietmarkt vergrößern. Gleichzeitig nehmen die Preise für Immobilien allmählich zu. Warum man jetzt nicht länger zögern sollte.

Fachleuten zufolge hat sich die Situation auf dem Immobilienmarkt in den letzten Monaten verschärft. Besonders im Bereich des Baus von neuen Wohnungen gibt es massive Probleme. Laut einem Artikel im Bericht wären heuer allein 700.000 neue Wohneinheiten erforderlich gewesen. Doch hohe Kosten für Bau, Grund und Finanzierung verhindern dies.

So wurden im zweiten Monat dieses Jahres laut dem Statistischen Bundesamt nur 22.300 Wohnbauten genehmigt – ein Rückgang von 20,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, mit immer weiter sinkenden Genehmigungen seit Mai letzten Jahres. Die Zahlen demonstrieren, die aktuellen Bedingungen für den Wohnungsbau sind so schlecht wie seit den Nachkriegsjahren nicht mehr.

Ein hoher Nachfrage trifft auf hohe Baukosten, erhebliche Zinssteigerungen und verschiedene Vorschriften, was den Wohnungsbau in eine Ausnahmesituation bringt. Gleichzeitig ziehen die Immobilienpreise wieder an. Laut dem Statistischen Bundesamt sanken die Immobilienpreise im vergangenen Jahr durchschnittlich um 8,4 Prozent. Besonders stark trafen diese Rückgänge sanierungsbedürftige Bestandsimmobilien und Häuser im Umland.

 

Warum Interessenten jetzt zuschlagen sollten



Dies könnte die Preise rasch wieder ansteigen lassen. Erste Hinweise dieser Trendwende sind bereits zu erkennen. Laut dem EPX ist zu beobachten, dass die Preise für bestehende Wohnimmobilien bereits den vierten Monat in Folge stiegen. Im April dieses Jahres stieg der EPX gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen am stärksten verteuerten mit einem Anstieg von 1,25 Prozent. Diese Richtung könnte sich verfestigen.

 

Es gibt viele Gründe für den Immobilienkauf



Gerade dort, wo die Preise nicht stark gefallen sind, bieten sich Interessenten aktuell bessere Verhandlungsmöglichkeiten. Das Zeitfenster könnte sich bald zu Ende gehen, da die stabilen Zinsen und gesunkenen Preise viele Käufer wieder mobilisieren.

Auch angesichts des weiter steigenden Mietpreise erscheint der Erwerb von Immobilien besonders sinnvoll. In dieser Zeitspanne, in der die Preise noch günstig sind und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Immobilienkauf. Interessenten HIER sollten daher diese Möglichkeit wahrnehmen und zuschlagen. Ein regionaler Immobilienmakler kann Ihnen dabei helfen, die passende Immobilie zu finden, während ein freier Finanzierungsberater eine individuelle Finanzierungslösung für Sie entwickelt.

Suchen Sie Unterstützung bei der Immobiliensuche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

Den richtigen Maklervertrag wählen: Wichtige Punkte

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

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So wichtig ist der Energieausweis



Der Energiewert eines Hauses ist ein entscheidender Faktor bei der Kaufentscheidung. Er gibt dem Interessenten einen ersten Eindruck davon, mit welchen Energiekosten er rechnen muss. Seit Jahren ist die Vorlage des Energiewertes bei der Besichtigung von Immobilien verpflichtend. Bei fehlendem Energiewert kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 € verhängt werden.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den Energieverbrauch einer Immobilie auf einen Blick erkennbar macht. Er informiert über den Energiestand des Hauses oder der Wohnung und ist in Form eines Balkens mit Energieeffizienzklassen dargestellt. Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ (sehr niedriger Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch). Darüber hinaus lassen sich allgemeine Gebäudeangaben wie Baujahr der Immobilie, Heizungsart etc. entnehmen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis erfordert eine Berechnung, während für den Verbrauchsausweis die aktuellen Verbrauchswerte herangezogen werden. Für die Erstellung des Bedarfsausweises ist ein höherer Aufwand erforderlich, was zu höheren Kosten führt. Er kommt zum Beispiel bei Neubauten zum Einsatz, da für diese noch keine Verbrauchswerte vorliegen.

So erstellt ein Profi einen Bedarfsausweis:

Um den Bedarfsausweis zu erstellen, nimmt ein Profi komplexe Berechnungen vor. Ein Bedarfsausweis muss zahlreichen Faktoren Rechnung tragen, darunter die Außenwanddämmung, die Energieklassen der Fenster und die Heizungstechnik. Auch die Bauform und die Lage sind von Bedeutung. So verbraucht eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus weniger Energie als eine freistehende Immobilie auf dem Land. Die ermittelten Werte stellen lediglich Richtwerte dar. Letztlich entscheidet der persönliche Energiebedarf über den Energieverbrauch des Hauses.

Wer erstellt für mich den Energiepass?

Unterschiedlichste Experten dürfen den Energieausweis anfertigen. Dazu gehören Energieberater, Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger mit Zusatzqualifikation etc.

Wichtig ist, dass Sie einen unabhängigen Berater zur Hand haben. Um sicherzustellen, dass Ihr Energiepass hohe Standards erfüllt, können Sie sich an einen Makler wenden. Er stellt den erforderlichen Kontakt her oder besorgt den Energieausweis für Sie. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Makler den kompletten Verkaufsprozess übernehmen kann. Dadurch sparen Sie Zeit, Mühe und Geld. Setzen Sie beim Hausverkauf auf einen Makler!


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